Diese AGB gelten für alle Mietverträge zwischen dem Vermieter und dem Mieter über die zeitweise Überlassung von Videoendoskopen.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Bestätigung des Mietvertrags zustande.
Die vereinbarte Mietdauer ist bindend. Eine Verlängerung bedarf der schriftlichen Zustimmung. Die Rückgabe hat pünktlich, vollständig und im sauberen Zustand zu erfolgen.
Der Mieter verpflichtet sich, das Gerät sachgerecht zu verwenden und es vor Schäden, Verlust oder Diebstahl zu schützen. Eine Nutzung durch Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung erlaubt.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer entstehen, unabhängig vom Verschuldensgrad. Bei Verlust ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch Geräteausfall entstehen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Erkennbare Mängel sind dem Vermieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei berechtigter Beanstandung wird das Gerät ausgetauscht oder repariert.
Die Miete ist spätestens bei Beginn der Mietdauer fällig. Bei verspäteter Rückgabe wird jeder zusätzliche Tag separat berechnet.
Das Gerät bleibt zu jeder Zeit Eigentum des Vermieters. Eine Verpfändung oder Weitergabe ist unzulässig.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, sofern der Mieter Kaufmann ist.
Hinweise zur rechtlichen Absicherung
Lass die AGB einmalig von einem Anwalt auf deine individuellen Geschäftsprozesse prüfen.
Weisen auf deiner Website klar und deutlich auf die Geltung der AGB hin (z. B. im Anfrageformular: „Mit dem Absenden erkläre ich mich mit den AGB einverstanden“).
Verwahre unterschriebene Verträge und Übergabeprotokolle dokumentiert für den Fall von Streitigkeiten.
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